Der Bürgschafts-Ansprechpartner für:
Hotel/Filialisten/gewerbliche Mieter/Vermieter
Was dürfen wir für Sie tun?
- Gewerbliche Mietbürgschaft
- Pachtbürgschaft „Absicherung der Ansprüche gegenüber der Verpächterin (einschließlich dessen Rechtsnachfolgerin) für künftig fällig werdende oder aus Anlass der Beendigung des Pachtverhältnisses entstehenden Ansprüche der Verpächterin gegen die Pächterin aus dem Pachtvertrag.“
Ihr Ansprechpartner bei uns im Haus:
Thomas Weber
und sein Experten-Team
